Whistleblowing

Schutz vor Wirtschaftskriminalität - helfen Sie mit!

Jedes zweite deutsche Unternehmen ist von Wirtschaftskriminalität bedroht. Gerade in jüngster Vergangenheit ist eine Reihe von Fällen in der Öffentlichkeit bekannt geworden.

Die Commerzbank-Gruppe trifft umfassende Vorkehrungen, damit Kunden und Mitarbeiter nicht Opfer oder Teil betrügerischer Handlungen werden oder Produkte und Prozesse für betrügerische Handlungen missbraucht werden.

Wir bekennen uns mit unseren Unternehmenswerten zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit unseren Kunden. Wir setzen uns daher in allen Bereichen mit Nachdruck für die präventive Betrugsbekämpfung ein. Dies bedeutet, offen für Hinweise zu sein und Kunden, Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit zu geben, uns auf mögliches betrügerisches Verhalten aufmerksam zu machen.

Online Hinweise geben

Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Auch die Commerzbank-Gruppe setzt seit Jahren auf bewährte Melde- und Kontaktwege, zum Beispiel über die Compliance- oder Revisionsabteilungen. Zusätzlich haben wir ein System eingerichtet, über das uns Kunden, Mitarbeiter und Dritte jederzeit auch online Hinweise geben können. Hierbei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System).

Wer über dieses System einen Hinweis geben möchte, kann entscheiden, ob er dies namentlich oder ohne Nennung des Namens machen möchte. Da wir die offene Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Dritten suchen, möchten wir Sie ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Bitte legen Sie sich außerdem ein Postfach im System an für den Fall möglicher Rückfragen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln.

Das System dient ausschließlich dazu, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen in der Bank aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:

Zusätzlich zur Nutzung des BKMS-Systems können Sie während der Bürozeiten Kontakt zu den vom Leiter der Compliance-Abteilung und seinem Vertreter benannten Ansprechpartnern aufnehmen, z.B.

• per Telefon: +420 221 193 257 oder +420 221 193 422

• persönlich: nur nach vorheriger Vereinbarung, der Termin wird innerhalb von 14 Tagen nach der Terminanfrage vereinbart.

Telefongespräche werden nicht aufgezeichnet und daher wird, genau wie bei einem persönlichen Treffen, eine schriftliche Aufzeichnung der Meldung erstellt und dem Melder zur Stellungnahme vorgelegt.

• schriftlich an die Adresse:

COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Niederlassung Prag

An den Leiter der Abteilung Compliance – Whistleblowing

Jugoslávská 934/1

CZ 120 00 Prag 2

Sie können auch eine andere Methode zur Benachrichtigung nutzen (wenn sich die Benachrichtigung auf die Aktivitäten der Compliance-Abteilung bezieht), nämlich das sogenannte externe Benachrichtigungssystem, das vom Justizministerium (Ministerstvo spravedlnosti ČR) eingerichtet wurde. Meldungen über Verstöße gegen Pflichten gemäß dem Gesetz Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen die Legalisierung von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten und der Finanzierung von Terrorismus (§ 34a des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche) werden stets an das Finanzanalyseamt (Finanční analytický úřad) gemeldet.